Weitere Informationen zur Außerklinische Intensivpflege
Was ist Außerklinische Intensivpflege?
Konnten schwerstpflegebedürftige und beatmete Menschen einst nur in stationären Intensivstationen versorgt werden, so ist es heute möglich, mit der Unterstützung von spezialisierten Fachpflegekräften in ganz unterschiedlichen Settings fernab der Klinikatmosphäre dauerhaft gepflegt, betreut und begleitet zu werden.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme bzw. für die Finanzierung der Intensivpflege durch die Krankenkasse ist es grundsätzlich notwendig, dass spezialisierte Fachärzte die außerklinische Intensivpflege verordnen. Aus dieser geht dann die Notwendigkeit der ständigen Krankenbeobachtung durch Fachpflegekräfte hervor. Eine permanente Interventionsbereitschaft ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben.
Diese liegt beispielsweise bei Menschen vor, die dauerhaft künstlich beatmet werden, oder bei Immobilität auf eine Trachealkanüle angewiesen sind. Sollen zusätzliche Kosten für Pflegeleistungen von der Pflegekasse übernommen werden, ist außerdem die Einstufung in einen Pflegegrad nötig.
Das Pflegeteam wechselt sich über 24 Stunden in einem Schichtsystem ab.
Bei allen Versorgungsformen gleich geregelt ist, dass die Kosten für die Intensivpflege (SGB V) von der Krankenkasse übernommen werden.
Variieren können jedoch evtl. entstehende Eigenanteile aus der Pflegeversicherung (SGB XI) für weitere Pflege- oder Unterstützungsleistungen.
Es besteht die Möglichkeit, sich das sogenannte „persönliche Budget“ auszahlen zu lassen und sich Pflegekräfte in Eigenregie zu suchen und zu finanzieren. Informationen zu diesem Modell erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Der allgemeine Fachkräftemangel erschwert die Suche nach qualifizierten Pflegefachkräften, insbesondere im ländlichen Raum. Unmittelbar steht in den seltensten Fällen ein Pflegeteam zur Verfügung.
In der Regel gibt es Wartezeiten von Wochen, ggf. mehreren Monaten, bis ein neues Pflegeteam aufgebaut werden kann.
Optional bieten wir im Rahmen der Transferpflege an, bis ausreichend Pflegefachkräfte für eine Einzelversorgung zur Verfügung stehen, intensivpflichtige Pflegebedürftige zunächst in einer Wohngemeinschaft zu versorgen.