Beratungsbesuch

Leistungen

  • Beratungsgespräch zur Pflege in regelmäßigen Abständen
  • Beratungsbesuch bei Ihnen zu Hause
  • praktischen und pflegefachlichen Unterstützung
  • hilfreiche Tipps für ihre persönliche Pflegesituation
  • Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege
  • Unterstürzung der Pflegeperson
  • Einschätzung der Pflege- und Betreuungssituation

Beratungsbesuch

Wer zuhause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, erhält in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch zur Pflege. In vielen Fällen ist dieser auch verpflichtend.

Der Beratungsbesuch findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird meist von einem Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes oder eines durch die Pflegekasse beauftragten Unternehmens durchgeführt. Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen zu unterstützen. Der Beratungsbesuch ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend.

Kontakt

Bitte benutzen Sie das untenstehende Kontaktformular, um Ihre Anfrage an uns zu senden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Ihr Ansprechpartner

Conny Gube

Conny Gube

Kontaktdaten:

Telefon: 03601 / 70 055 84
E-Mail: conny.gube@hero-medicare.com

Tel. Kontaktzeiten: Mo – Fr 8:00 – 16:30 Uhr

Weitere Informationen zum Beratungsbesuch

Der Beratungsbesuch ist eine Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, bei der die Qualität der Pflege zuhause gestärkt und gewährleistet werden soll. Während des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI können Pflegepersonen hilfreiche Tipps für ihre persönliche Pflegesituation erhalten. pflege.de verrät Ihnen, wie Sie das Beratungsgespräch nach § 37.3 gewinnbringend für sich nutzen können.

In dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation zum einen ganz allgemein eingeschätzt: Der Pflegeberater soll beurteilen, ob Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt sind. Hält der Berater die Situation für nicht gesichert, muss er dies begründen. Er kann außerdem Maßnahmen empfehlen, die die häusliche Situation verbessern. Dazu gehören z. B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.