Zusätzliche Betreuungs-
und Entlastungsleistungen
HeRo medicare

Voraussetzung für die Gewährung zusätzlicher Betreuungsleistungen durch die Pflegekasse ist dass ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung im Sinne des § 45b SGB XI vorliegt. Zusätzliche Betreuungsleistungen können Pflegebedürftige der Pflegegrade I bis V beanspruchen.

Die Tagespflege wird durch einen anderen Betreiber erbracht:

Sprechen Sie uns bitte an, wenn wir etwas für Sie tun können.
HeRo medicare aus Mühlhausen/Thüringen ist jederzeit für Sie erreichbar.