Zusätzliche Betreuungs-
und Entlastungsleistungen
HeRo medicare
Voraussetzung für die Gewährung zusätzlicher Betreuungsleistungen durch die Pflegekasse ist dass ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung im Sinne des § 45b SGB XI vorliegt. Zusätzliche Betreuungsleistungen können Pflegebedürftige der Pflegegrade I bis V beanspruchen.
Die Tagespflege wird durch einen anderen Betreiber erbracht:
- Spaziergänge
- Mobilisierung
- Gesellschaftsspiele
- Trainieren von Alltagsabläufen
- Zeitung vorlesen
- hauswirtschaftliche Versorgung
- Hilfe bei Einkäufen
- Begleitung zu Arztbesuchen
- einiges mehr!