Mitarbeiterinformation zur Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Liebe Mitarbeitende,
wir möchte Sie darüber informieren, dass die HeRo-medicare GmbH eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet hat.
Es ist uns als Unternehmen wichtig, ständig nach weiterer Verbesserung zu streben und etwaigem unternehmerischen Fehlverhalten konsequent entgegenzutreten. An dieser Stelle ist Ihre Unterstützung gefragt: Wir möchten Sie ermutigen, Hinweise auf vermutete Verstöße gegen interne oder externe Vorgaben jederzeit an die Hinweisgebermeldestelle der HeRo-medicare GmbH zu richten.
Die Hinweisgebermeldestelle steht grundsätzlich jedermann zur Abgabe von Hinweisen zur Verfügung. Insbesondere können sich an die Hinweisgebermeldestelle wenden:
- Mitarbeiter der HeRo-medicare GmbH und aller ihrer weltweiten Tochtergesellschaften, auch ehemalige Mitarbeiter
- Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten der HeRo-medicare GmbH
- Angehörige der Fachkreise
- Behörden und deren Mitarbeiter
- Privatpersonen
Möchten Sie einen Hinweis bei der Hinweisgebermeldestelle der HeRo-medicare GmbH einreichen? Dann nutzen Sie hierfür bitte einen der folgenden Meldekanäle:
- Per E-Mail an: hero-medicaregruppe@diehinweisgeber.de
- Schriftlich an:
HeRo-medicare GmbH
Vertraulich an die Hinweisgebermeldestelle
Karl-Liebknecht-Str. 26
D-99974 Mühlhausen/Thüringen
Persönliches Gespräch mit dem Chief Compliance Officer nach vorheriger Absprache (auf Ihren Wunsch auch als Videokonferenz)
Mündliche und/oder schriftliche Hinweise können in deutscher oder englischer Sprache an uns gerichtet werden. Ihnen steht es hierbei frei, einen Hinweis auch anonym abzugeben. Um Rückfragen zu ermöglichen, bevorzugen wir allerdings eine persönliche Kommunikation.
Bei diesen Meldekanälen wurden zusätzliche Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit etabliert. Bitte nutzen Sie deshalb für die Abgabe von Hinweisen ausschließlich die oben genannten Meldekanäle und keine anderen Kommunikationsmöglichkeiten zu Ihnen ggf. bekannten Mitarbeitern der Hinweisgebermeldestelle. Die interne Meldestelle wird durch einen externen Datenschutzbeauftragten betrieben.
Wie bearbeiten wir Ihre Meldung?
Nach der Hinweisabgabe erhalten Sie spätestens nach sieben Tagen eine Eingangsbestätigung, soweit uns Ihre Kontaktdaten bekannt sind. Auf Grundlage Ihres Hinweises führt die Hinweisgebermeldestelle eine unabhängige und ergebnisoffene Untersuchung durch, über die wir Sie entsprechend der gesetzlichen Vorgaben informiert halten.
Wir behandeln Ihren Hinweis stets mit größtmöglicher Vertraulichkeit, denn der ordnungsgemäße Umgang mit Hinweisen ist nicht nur durch das Gesetz geschützt, sondern auch ein wesentliches Element unserer Unternehmensethik. Darüber hinaus toleriert HeRo-medicare GmbH keine Benachteiligungen von Hinweisgebern und Personen, die zu möglichen Untersuchungen beitragen.
Meldung an externe Meldestellen
Es steht Ihnen auch frei sich mit einem Hinweis an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zu wenden. Etwaige Informationen zu der externen Meldestelle werden auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz unter BfJ – Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de) geteilt. Auch stellt das Bundesamt für Justiz unter demselben Link Informationen zu Verfahren für Meldungen an weitere Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union bereit.
Für spezielle Fälle können auch folgende weitere externe Meldestellen zuständig sein:
Externe Meldestelle der Finanzdienstleistungsaufsicht, z.B. bei Verletzungen aufsichtsrechtlicher Bestimmungen. Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt der Finanzdienstleistungsaufsicht entnehmen (BaFin – Hinweisgeberstelle).
Externe Meldestelle des Bundeskartellamts, z.B. bei Verdacht auf Verstöße gegen das Kartellrecht oder bei Marktmachtmissbrauch. Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt des Bundeskartellamts entnehmen (Bundeskartellamt – Hinweise auf Kartellverstöße).
Durch diese Hinweisgebermeldestelle erfüllt HeRo-medicare GmbH ihre gesetzliche Verpflichtung nach § 12 HinSchG.

